Scheidungsvereinbarung und Protokollierung.
Durch eine Scheidungsvereinbarung und Protokollierung vorm Gericht wurde entschieden, dass wir unsere Eigentumswohnung verkaufen müssen. Und dieser Verkauf sollte bis zum 31.12.19 durch Beauftragung eines Immobilienmaklers erfolgen. Dieser Makler sollte von Ex-Ehemann beauftragt werden. Im schlimmsten Fall muss die Wohnung teil versteigert werden. Was die schlechteste Variante für uns beide ist.Aber der Ex-Partner teilte mir…