Unerlaubte Nebentätigkeit und Nebenjobs durch Detektive beweisen
Die Detektive der Detektei AC, ermitteln für Unternehmen und Personalabteilungen im Bereich unerlaubte Nebentätigkeit bzw. verbotene Nebenbeschäftigung. Ein Nebenjob, der nicht abgesprochen oder vertraglich vereinbart ist, muss vom Unternehmen erst genehmigt werden. Der Arbeitnehmer bringt damit sein Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsverletzung in Gefahr und kann gekündigt werden. Ein Fall für die Privatdetektive unserer Wirtschaftsdetektei. Ein Detektiv kann die Zielperson überwachen, Beweise sichern und Informationen über die Art des Beschäftigungsverhältnis beschaffen.